Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Internetplattform der Edgar Fuchs GmbH
Stand März 2018

Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Internetplattform der Edgar Fuchs GmbH Stand März 2018

§ 1 - Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließ­lich u. für alle gegenwärtigen u. zukünftigen Geschäfts­beziehungen; entgegenstehende oder von unseren Ver­kaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kun­den wird hiermit widersprochen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Ver­kaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedin­gungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vor­behaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns u. dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(3) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsge­schäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 - Angebot – Angebotsunterlagen

(1) Wir bieten unseren Kunden über die Internet­Seite www.shop.edgarfuchs.com Gegenstände der Großkü­chen­ und Gastronomiebranche an. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

(2) Wir richteten uns mit unserem Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die sich durch die ausdrückliche Erklärung Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein als solche legitimiert haben. Bestel­lungen von anderen als Unternehmern im Sinne des § 14 BGB werden von uns nicht angenommen.

(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch uns zustande. Wir teilen dem Kunden die Annah­me der Bestellung per E­Mail mit. Sofern der Kunde als Zahlungsart Vorkasse gewählt hat, steht die Annahme der Bestellung unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung entsprechend § 3 Abs. 4.

(4) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen u. sons­tigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums­ u. Urhe­berrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Un­terlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer aus­drücklichen schriftlichen Zustimmung.

(6) Angaben in Katalogen, Zeichnungen u. Beschreibun­gen sowie Leistungs­, Maß­, Gewichts­, u. Farbangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit diese nicht Ge­genstand eines verbindlichen Angebotes sind. Darüber hinaus behalten wir uns vom Hersteller vorgenommene Konstruktions­ u. Formänderungen sowie Verbesserun­gen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit vor, wenn diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht u. Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.

§ 3 - Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ent­sprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertra­ges Kostensenkungen oder –erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisände­rungen eintreten.

(2) Ab einem Warenwert (netto) von 500,00 € erfolgt der Versand innerhalb der BRD frachtfrei (Bei Lieferung auf Inseln und Bergstationen frei Station Fest­land/Talstation). Bei einem Warenwert (netto) unter 500,00 € entsteht eine Frachtkostenpauschale (netto) von 13,50 € (Bei Lieferung auf Inseln und Bergstationen frei Station Festland/Talstation). Frachtkosten und Ver­sendung außerhalb der BRD werden nach Aufwand ab­gerechnet. Die angegebenen Preise für Versand bzw. Anlieferung mit und ohne Dienstleistung beinhalteten die Anlieferung mit einem geeigneten Transportmittel in ge­eigneter Verpackung an die Bordsteinkante der Lieferad­resse.

(3) Für Neukunden gilt ausschließlich die Zahlung per Vorkasse. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen unter Angabe der Auftragsnummer an die in der Auftragsbe­stätigung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Der Versand der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.

(4) Bei Zahlung per Nachnahme wird eine separate Nach­nahmegebühr von 5,00 € fällig

(5) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird am Tag der Rech­nungsstellung in gesetzlicher Höhe gesondert ausge­wiesen.

(6) Ein Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Ver­einbarung.

(7) Der Kunde kann unter den im Rahmen des Bestellvor­gangs angebotenen Zahlungsmöglichkeiten wählen (Einschränkung für Neukunden, siehe §3, Ziff.3).Die Ed­gar Fuchs GmbH behält sich vor, eingehende Kunden­aufträge einer Kredit­/Bonitätsprüfung zu unterziehen.

(8) Der Käufer willigt ein, das der Verkäufer berechtigt ist, zum Zwecke der Kredit­/Bonitätsprüfung, Käuferdaten an externe Kredit­/Bonitätsprüfungs­gesellschaften wei­terzugeben. Nach dem Ergebnis der Kredit­/Bonitätsprüfung behält sich der Verkäufer den Aus­schluss bestimmter Zahlungsarten, die Nichtannahme des Angebotes des Käufers oder den Rücktritt vom Ver­trag vor, wenn der Kaufpreisanspruch des Verkäufers gefährdet ist.

(9) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts ande­res ergibt, ist der Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer bei Rechnungserhalt fällig. Kommt ein Unternehmer in Zah­lungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, die­sen geltend zu machen.

(10) Sollten wir zur Rücknahme der benutzten Geräte ver­pflichtet oder berechtigt sein, stehen uns folgende pau­schalierte Ansprüche als Mindestsummen für die Benut­zung und der Wertminderung der gelieferten Ware zu: für die Benutzung und Wertminderung bei Rücknahme während des ersten halben Jahres nach Lieferung / Ab­nahme 33% des Bestellpreises, während des zweiten halben Jahres nach Lieferung / Abnahme 40% des Be­stellpreises, während des dritten und für jedes weitere angefangene Halbjahr weitere 5% des Bestellpreises. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuwei­sen, dass uns durch die Rücknahme kein oder ein we­sentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der uns für Benutzung und Wertminderung entstandene Schaden höher ist. Bei der Schadenbestimmung sind Alter und Zustand des Gerätes und dessen Wiederverwertbarkeit zu berücksichtigen

(11) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbe­stritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungs­rechte können nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis be­ruht und von uns unbestritten ist.

(12) Handelsübliche Mehr­ oder Minderleistungen werden vom Besteller akzeptiert.

§ 4 - Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und Einigkeit über alle Bedingungen des Geschäfts voraus.

(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzei­tige u. ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die vollständige Bei­bringung der vom Kunden beizubringenden Unterlagen u. des Eingangs einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehal­ten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, ersetzt zu verlan­gen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeit­punkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme­ o­der Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Mit Beginn der vereinbarten Lieferzeit sind wir zur Liefe­rung berechtigt. Kann oder will der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt, trotz unseres Angebotes, nicht ab­nehmen, steht uns das Recht zu, die Ware bei uns ein­zulagern u. zur sofortigen Zahlung zu berechnen. Sämt­liche der durch diese Maßnahme oder anderweitig durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(6) Bei Nichtdurchführung des Auftrags, aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, gelten 25% der Auftragssum­me als Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringe­rer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausge­schlossen.

(7) Liefer­ u. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt u. von unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind u. uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen, Verspätung in der Anlieferung von Zube­hörteilen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen zu einer Liefer­zeitverlängerung um bis zu 8 Wochen.

(8) Wir behalten uns vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn wir das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hatten. Wir haben das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Ver­tragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, werden wir den Kunden unverzüglich über die­sen Umstand informieren und den Kaufpreis, soweit die­ser bereits bezahlt ist, erstatten.

(9) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde, nach angemessener Nachfristsetzung be­rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(10) Sofern wir uns im Lieferverzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von maximal 10% des Rechnungswertes der im Verzug befindlichen Lieferung / Leistung. Darüber hin­ausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit. Das Recht des Kunden im Falle des bestehenden Ver­zuges, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nach­frist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutre­ten, bleibt unberührt. Soweit zwischen den Parteien ein kaufmännisches Fix­geschäft vereinbart ist, gelten die Abs. (7), (8) u. (9) nicht.

(11) Teillieferungen sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig u. zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen abzurechnen.

§ 5 – Serviceleistungen / Montage

(1) Bei Beginn der Servicedienstleistung/Montage muss der Montageort soweit vorbereitet sein, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Der Kunde ver­pflichtet sich, Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung u. die zur Aufbewahrung der gelieferten Sachen u. der zur Montage mitgebrachten Werkzeuge benötigten ab­schließbaren Räume bereitzustellen. Werden durch uns Geräte angeschlossen, müssen bauseits alle erforderli­chen Wasser­, Abwasser­. Strom­ u. Gasanschlüsse am Aufstellungsort bis an die Geräte geführt sein. Zum Transport schwerer Gegenstände sind vom Kunden Hilfspersonen sowie die notwendigen Rüst­ u. Hebezeu­ge zu beschaffen. Erweisen sich Öffnungen in den Ge­bäuden zur Herbeischaffung von Teilen als zu klein, sind alle hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Vergrößerung der Öffnung oder Zerlegung der Teile so­wie Fehl­ u. Wartezeiten vom Kunden zu tragen.

(2) Maurer­, Putz­, Maler­, Zimmerer­, Installations­ u. Elektroanschlussarbeiten sind in den Angeboten nicht enthalten.

(3) Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefersachen; wir haften nicht für die Arbeiten der für uns tätigen Perso­nen soweit diese Arbeiten nicht mit der Aufstellung oder Montage zusammenhängen oder soweit sie vom Kun­den veranlasst sind.

(4) Sollte der Kunde während eines Serviceeinsatzes die Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragen, hat er die Kosten, die für die Anfahrt und Abfahrt entstehen, einschließlich der hierfür erforderlichen Arbeitszeit, zu tragen. Sonstige Kosten entstehen für die Erstellung ei­nes Kostenvoranschlages nicht.

§ 6 - Gefahrübergang

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälli­gen Untergangs u. der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe, beim Versendungs­kauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Fracht­führer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher geht die vorgenannte Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe an den Käufer auf diesen über.

(3) Bei Anlieferung des Verpackungsmaterials nach Liefe­rung an unsere Betriebsstätte erfolgt eine kostenlose Rücknahme.

(4) Sofern es der Kunde wünscht, werden wir die Liefe­rung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung eindecken.

§ 7 - Mängelgewährleistung

(1) Gegenüber Unternehmern, leisten wir für einen von uns zu vertretenden Mangel des Liefergegenstandes nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Er­satzlieferung. Im Fall der Nachbesserung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Hat der Unternehmer den Liefergegenstand entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbli­che Niederlassung verbracht, trägt er die hierdurch bei der Mangelbeseitigung entstehenden Mehrkosten.

(2) Ein Verbraucher hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist u. die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

(3) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder Minde­rung verlangen, wenn wir die Nacherfüllung nicht erfolg­reich ausführen. Bei einer nur geringfügigen Vertrags­widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Soweit die Kaufsache eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, so­fern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beru­hen u. soweit der Kunde Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge­sundheit geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrläs­sigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertrags­verletzung angelastet wird oder wir schuldhaft eine we­sentliche Vertragspflicht verletzt haben, ist die Scha­densersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer­weise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden besteht nicht.

(5) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausge­schlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt der Haftungs­ausschluss aus § 7 Abs. 4 u. 5 nicht.

(6) Gewährleistungsrechte eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser uns offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware anzeigt; anderen­falls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsan­spruchs ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die sich aus §§ 377, 378 HGB ergebenden Ver­pflichtungen unberührt.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unterneh­mern ein Jahr u. gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, jeweils ab Ablieferung der Ware. Bei Gegenständen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden u. dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Die Frist ist eine Verjährungsfrist. Sollte der Her­steller uns eine längere Gewährleistungszeit einräumen, gilt diese auch gegenüber unserem Kunden.

(8) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungs­frist für gebrauchte Gegenstände ein Jahr. Ansonsten besteht für gebrauchte Gegenstände keine Gewährleis­tung.

(9) Gegenüber Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, An­preisungen oder Werbung des Herstellers stellen dage­gen keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(10) Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht, eine eventuelle Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt. Uns zustehende Garantieansprüche gegen diesen Hersteller, Lieferanten oder Dritten, sind an den Kunden abgetreten. Im Falle der Übernahme einer Ga­rantiekarte ergibt sich der Inhalt der Garantie aus dieser.

(11) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Kunden zu u. sind nicht abtretbar.

§ 8 - Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsna­tur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlos­sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprü­che aus Verschulden bei Vertragabschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gem. § 823 BGB und insbesondere für Mangelfolge­schäden.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Scha­dens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, bleibt diese un­berührt.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber aus­geschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung un­serer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter u. Erfüllungsgehilfen.

§ 9 – Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigen­tum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem beste­henden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung mit dem Kunden; der Vorbehalt bezieht sich auf den an­erkannten Saldo. Bei erheblichem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsver­zug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware, ohne vor­herige Fristsetzung, zurückzunehmen (§985 BGB). In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Hierzu gestattet uns der Kunde unwiderruflich den Zu­gang zu seinen Räumlichkeiten. Wir sind nach der Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkei­ten des Kunden – abzüglich angemessener Verwer­tungskosten – anzurechnen.

(2) Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigen­tum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer­, Wasser­ u. Diebstahls­schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. So­fern Wartungs­ u. Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten durchführen.

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichti­gen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben kön­nen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die ge­richtlichen u. außergerichtlichen Kosten einer Klage ge­mäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im or­dentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura­Endbetrages (inkl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, u. zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Vo­raus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Ab­nehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Unsere Be­fugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs­verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach­kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät u. insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs­, Vergleichs­ oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsein­stellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde verpflich­tet, uns die abgetretenen Forderungen u. deren Schuld­ner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen u. den Schuldnern (Dritten) die Abtre­tung mitzuteilen.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets unentgeltlich für uns vor­genommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwer­ben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Ver­hältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakura­Endbetrag, incl. MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(7) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehö­renden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwer­ben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Ver­hältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura­Endbetrag, inkl. MwSt.) zu den anderen Vermischten zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermi­schung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Ver­bindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück ge­gen einen Dritten erwachsen.

(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern­den Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Aus­wahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 10 – Kundendienst

Für Kundendienst gelten, soweit keine „Kundendienst­pakete“ vom Kunden gekauft wurden, die am Tage des jeweiligen Kundendiensteinsatzes gültigen Sätze als vereinbart. Sofern Pauschalsätze für die Anfahrt berech­net werden, gelten diese auch dann, wenn der Kunden­dienst „gelegentlich“ angefordert wurde. Werden im Rahmen von Kundendiensteinsätzen gleichzeitig Waren angeliefert, kommen trotzdem Pauschalsätze für die An­fahrt zur Anrechnung. Für Kundendienstarbeiten an nicht von uns gekauften Geräten kann eine Kundendienstbe­reitstellungspauschale verlangt werden. Kundendienst­rechnungen sind Handwerkerrechnungen und sofort rein/netto zahlbar.

§ 11 - Allgemeines

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir personen­bezogene Daten im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung speichern. Er ist ferner damit einverstanden, u. hat da­von Kenntnis, dass wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren u. nicht in herkömmlicher Urkundenform aufbewahren.

(2) Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmun­gen.

(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm angegebene E­Mail­Adresse von uns an den Pa­ketdienstleister übermittelt und von diesem im Rah­men der Paketzustellung genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerru­fen werden. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde keine Möglichkeit mehr, direkt Einfluss auf die Zustellung der im Versand befindlichen Pakete zu nehmen. Einen etwa­igen Widerruf senden Sie bitte an folgende Adresse: Ed­gar Fuchs GmbH, Magnolienweg 28, D­63741 Aschaf­fenburg

(4) Die für Kaufleute geltenden besonderen Vorschriften dieser Bedingungen gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts u. öffentlich­rechtliche Sonder­vermögen.

(5) Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschafts­form oder sonstigen, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

(6) Wenn im Geschäftsverkehr mit dem Kunden die Gel­tung der VOB/B oder VOL/B vereinbart wird, gelten die­se Geschäftsbedingungen nur insoweit, als sich aus der VOB/B oder VOL/B in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung nicht etwas anderes ergibt.

§ 12 - Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN­Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Download der AGB als PDF-Dokument (Stand: März 2018)